Hinweisgeberschutz

 

Meldewege für unser „Speak up – Hinweisgebersystem“ für Verfahren nach § 17 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Nextus HR GmbH erwartet, dass Hinweisgeber:innen ihre Meldungen ausschließlich in gutem Glauben und aus guten Absichten stets wahrheitsgemäß heraus tätigen. Dabei ermutigen wir Sie als Hinweisgebende („Whistleblower“) oder anderer Stakeholder:in des Unternehmens, Ihr Anliegen im ersten Schritt stets unmittelbar an Ihre Ansprechpartner:innen bei Nextus zu melden.

Darüber hinaus können sich alle Hinweisgebenden mit Ihrem Anliegen an unsere unabhängige interne Meldestelle i.S.d. § 16 HinSchG wenden. Der unabhängige CSR-Beauftrage innerhalb dieser agiert in dieser Funktion weisungsfrei und unabhängig und ist gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie können ihn auf folgenden Kontaktwegen erreichen:

über die firmenunabhängige Hinweisgeberstelle unter der URL: https://nextus-hr.integrityline.app/

Schutz aller Hinweisgeber

Auf die oben aufgeführten Kommunikationsmedien hat nur der oben benannte CSR-Beauftragte der internen Meldestelle Zugriff. Ein Zugriff durch andere Personen ist ausgeschlossen. Die Anonymität der hinweisgebenden Person und die Vertraulichkeit werden unter allen Umständen gewährleistet. Der Hinweisgeber wird entlang des gesamten Verfahrens auch geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien.